13. April 2022 / Thema: Co2 , Energieeffizienz , Energiekosten , Energiewende , Dekarbonisierung , Transformationskonzepte

Förderung von Transformationskonzepten zur Erreichung von Klimaneutralität

TransformationskonzepteWas sind Transformationskonzepte?

Der Umbau der Unternehmen hin zu einer klimaneutralen Produktion ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden.
Das Zeitfenster, das uns noch bleibt, um wirksam gegen den Klimawandel zu agieren, ist nicht mehr allzu groß.
Situationen, wie aktuell der Ukrainekrieg treiben zudem die Energiekosten rasch in atemraubende Höhen – parallel dazu steigen die Kosten für CO2-Zertifikate.

Damit sorgen aktuell mehrere Treiber dafür, dass ein rascher Umbau der Unternehmen zu einer klimaneutralen Produktion zur Überlebensfrage wurde.
Die Bundesregierung unterstützt solch eine Transformation über das Bafa mit finanziellen Förderungen.
So sollen Transformationskonzepte Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer eigenen Transformation hin zur CO2-Neutralität unterstützen und fördern.

Was kann konkret gefördert werden?

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Die Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen/ mehrere Standort(e) des Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten. Der Standorte muss sich innerhalb Deutschlands befinden.
  • Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts anfallen. Beinhaltet ist auch die Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement).
  • Etwaige weitere Kosten, sofern der Antragssteller nachweisen kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Gemeint sind damit auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z.B. Lieferkette).
  • Kosten, die für die Erstellung eines Transformationskonzeptes anfallen, wie z.B. erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen.

 

Wie hoch ist diese Förderung?

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Fristen

Erstellungszeitraum

Das Transformationskonzept muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragsstellung erstellt und eingereicht werden. Bei wichtigen Gründen kann dieser Zeitraum auf Antrag um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Solche Gründe sind:

  • Verzögerungen bei den beauftragten Beratern oder notwendigen Vorarbeiten sein, wie z.B. Installation und Inbetriebnahme von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, zur Unterstützung der Zieldefinition des Transformationsprojektes

Geforderte Inhalte von Transformationskonzepten

Das Transformationskonzept beinhaltet eine Zielsetzung für die Klimaziele des Unternehmens und muss den IST- und den SOLL-Zustand aufzeigen. Weiterhin ist ein Maßnahmenplan zur Erreichung der Zielsetzung erforderlich.

Ein Transformationskonzept beinhaltet mindestens:

  • die qualitative und quantitative Beschreibung des IST-Zustandes (im Basisjahr) in Bezug auf die Treibhausgas (THG) - Emissionen des Unternehmens (THG-Bilanz)
  • ein daraus abgeleitetes, längerfristiges und konkretes THG-Ziel für den oder die betrachteten Standort(e) (SOLL-Zustand). Das Ziel muss mindestens einer THG-Reduktion von 40 Prozent relativ zum IST-Zustand innerhalb von zehn Jahren entsprechen.
  • eine Beschreibung des konkreten Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST zu SOLL-Zustand
  • ein Einsparkonzept für mindestens eine investive Maßnahme aus Modul 4 oder des Förderwettbewerbs der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

 

Wichtige Hinweise

  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
  • Außerdem steht die Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.
  • Die Förderung nach diesem Programm schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer
  • Förderprogramme für ein- und dasselbe Vorhaben aus (Kumulierungsverbot).

 

 

Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_infoblatt_tk_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Neue Beiträge

Alle Neuigkeiten direkt ins Postfach - hier können Sie sich anmelden:

Viele namhafte Unternehmen vertrauen Open House of Energy

Sind Sie auf der Suche nach interessanten Möglichkeiten Energie im Ihrem Unternehmen einzusparen?

Nutzen Sie unser Know-how und laden sich aus unserer Sammlung an White Papers - je nach Interesse – die interessanten Themen herunter. Der Weg dorthin ist einfach – registrieren Sie sich für Ihren persönlichen Zugang und kommen sofort zum Download.

Wir wünschen Ihnen interessante Erkenntnisse beim Lesen!