28. April 2022 / Thema: Co2 , Energieeffizienz , Energiekosten , #Förderung

Förderung für die Modernisierung von Querschnittstechnologien

Modul 1Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert seit 1.1.2019 über ein vereinfachtes Modell „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ spezielle Maßnahmen in Unternehmen, die die Energieeffizienz in definierten Bereichen verbessern.

So werden zum Beispiel mit Modul 1 Maßnahmen im Bereich der Querschnittstechnologien gefördert. Dies betrifft hocheffiziente Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände als Ersatz oder Neuanschaffung in den folgenden Kategorien:

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Ventilatoren für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
  • Drucklufterzeuger,
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus einem wärmeführenden Abwasser- oder Prozesswasserstrom,
  • Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen,

Ob eine beantragte Anlage förderfähig ist, erfolgt jeweils anhand definierter Kriterien (basierend auf einem Nachweis in Form einer Herstellererklärung oder eines Produkt- bzw. Materialdatenblatts (Dämmung), die vom Bafa veröffentlicht sind.

Bei Herstellererklärungen für Kompressoren, Ventilatoren und Wärmeübertrager in Druckluftanlagen sind ausschließlich die jeweiligen BAFA-Vordrucke zu verwenden. Diese finden Sie auf der Webseite des Bafa zum Download unter der Rubrik Formulare.

 

Welche Technologien werden gefördert?

Nachfolgend geben wir eine Übersicht über die sechs Technologiekategorien, zu denen die Unternehmen Förderanträge stellen können.

  1. Elektrische Motoren und Antriebe


      Gefördert werden hierbei:

  • Hocheffiziente Elektromotoren sowie Elektroantriebe bestehend aus einem effizienten Elektromotor und einer Regelung (drehzahlgeregelte Antriebe) als ein standardmäßig, am Markt angebotenes Produkt für den stationären Einsatz.
  • Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl von Elektromotoren und Elektroantrieben.

 

  1. Elektrisch angetriebene Pumpen

      Gefördert werden hierbei:

  • Hocheffiziente Kreiselpumpen & Trockenläuferpumpen.
  • Hocheffiziente Nassläufer-Umwälzpumpen.
  • Frequenzumrichter für Pumpen bei variablem Volumenstrom

  1. Ventilatoren

      Gefördert werden hierbei:

  • Hocheffiziente Ventilatoren, die durch einen Elektromotor einen Drehflügel zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Gasstroms durch das Gerät hindurch antreiben, dessen Arbeit pro Masseneinheit 25 kJ/kg nicht übersteigt. Vorgabe:
    • Der Antrieb des Drehflügels muss die Hauptfunktion des Elektromotors sein.
    • Der Ventilator muss mindestens aus Elektromotor, Drehflügel und Gehäuse bestehen.
  • Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl des Ventilators.
  • Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen.

 

  1. Drucklufterzeuger

      Gefördert werden:

  • Hocheffiziente Drucklufterzeuger (Kompressoren)
    • mit Drehzahlregelung.
    • ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.
  • Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation.
  • Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen.
  • In Zusammenhang mit der Beantragung eines hocheffizienten Drucklufterzeugers oder einer übergeordneten Steuerung, die Erstinvestition in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät).
  • In Kombination mit einem hocheffizienten Kompressor zudem auch der zugehörige Kälte- bzw. Lufttrockner.

 

  1. Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung

      Gefördert werden:

  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung aus einem wärmeführenden Abwasser- oder Prozesswasserstrom.

 

  1. Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen

      Gefördert werden:

  • Dämmung bisher nicht gedämmter Anlagenteile (z.B. Rohrleitungen, Behälter, Flansche, Ventile, Armaturen).
  • Austausch und Ertüchtigung vorhandener Dämmsysteme.
  • Dämmung beim Neubau von Anlagen.

 

Für alle sechs Kategorien gelten entsprechende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Förderung tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.
Einzelheiten entnehmen Sie dazu aus dem Bafa-Dokument Modul 1 – Querschnittstechnologien, das als Download auf der Seite zur Verfügung steht.

 

Wer sind die Antragsberechtigten?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.

 

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Bestimmung ist die nach dieser Richtlinie erfolgte Zuwendung einschließlich erlangter Zinsvorteile vollständig zurückzuzahlen.

 

Höhe der Förderung

Welche Höhe beträgt der Investitionszuschuss für Maßnahmen aus Modul 1 (Querschnittstechnologien)?

- 30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO);

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.

 

Open House of Energy unterstützt Sie gerne

Sofern Sie Interesse an einer energieeffizienten Lösung im Bereich der Querschnittstechnologien haben, können Sie sich gerne an unsere Experten bei Open House of Energy GmbH wenden.
Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer as-a-Service-Pakete gerne bei der Prüfung der gegebenen Fördermöglichkeiten.

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