15. Juni 2022 / Thema: Co2 , Energieeffizienz , Energiekosten , Dekarbonisierung , #Förderung , Klimaneutralität

Förderung für die Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert seit 1.1.2019 über ein vereinfachtes Modell „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ spezielle Maßnahmen in Unternehmen, die die Energieeffizienz in definierten Bereichen verbessern.

So werden zum Beispiel mit Modul 4 Maßnahmen im Bereich der Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert – sofern sie energie- und ressourcenbezogen sind. Die Investitionsmaßnahmen müssen jedoch zwingend kompatibel zum Ziel der Treibhausneutralität bis 2045 sein; ein Lock-in-Effekt in fossile Technologien ist dabei auszuschließen.

Modul 4 Optimierung Prozesse

Gefördert werden insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, besonders energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten sowie die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens.
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC)),
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.

Darüber hinaus können auch Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater gefördert werden. Einsparkonzepte erhalten die gleiche Förderquote wie die in dem jeweiligen Einsparkonzept dargestellten investiven Projekte. Erfolgs- oder Leistungsprämien jedweder Art sind nicht zuwendungsfähig und werden daher bei der Ermittlung des Förderbetrages nicht berücksichtigt.

Anlagen und bauliche Maßnahmen, die nicht eindeutig und überwiegend einem Prozess zugeordnet werden können oder in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen, sind nicht Gegenstand der Förderung.

 

Allgemeine Anforderungen

Förderfähig sind Vorhaben, die nachweislich zu einer Endenergie- und/oder Ressourceneinsparung beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs und damit einhergehenden Verringerung der CO2-Emissionen führen. Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens in Modul 4 muss zudem ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 3 Jahre betragen.

 

Benötige spezifische Unterlagen zur Antragstellung

Zunächst ist schon mit der Antragstellung dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen.

 

Was ist bei der Erstellung des Einsparkonzeptes zu beachten?

  • Verpflichtend ist das vom BAFA auf der Website entsprechend bereitgestellte Formular zu verwenden. Das Formular finden Sie in der jeweils aktuellsten Version unter nachfolgendem Link: www.bmwi.de/einsparkonzept.
  • Der Energieberater muss zugelassen sein im Programm „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1“ (Energieaudit) gemäß der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systemen. Außerdem muss die Beratung für das beratene Unternehmen hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral sowie technologieoffen erfolgen.

Sofern das antragstellende Unternehmen einen beim BAFA zugelassenen Energieberater im Angestelltenverhältnis beschäftigt oder für den angegebenen Standort über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, kann das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellt werden. In diesem Fall ist mit dem Antrag der Nachweis einer gültigen ISO 50001 oder EMAS Zertifizierung einzureichen.

Auch Contractoren, die vom BAFA als Energieberater zugelassen sind bzw. Energieberater beschäftigen, sind zur Erstellung eines Einsparkonzeptes für das jeweilige Contractingvorhaben berechtigt.

Bei einer internen Erstellung des Einsparkonzeptes, können die hierbei angefallenen Kosten bei der Ermittlung des Förderbetrages jedoch nicht berücksichtigt werden.

 

Welchen Anforderungen muss das Einsparkonzept entsprechen?

Ob und in welchem Umfang die beantragte(n) Maßnahme(n) gefördert werden können, hängt vom Einsparkonzept ab – es ist die wesentliche Grundlage für die Beurteilung. Der Energieberater hat daher im Einsparkonzept die geplante(n) Maßnahme(n) ausreichend detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Es sind insbesondere folgende Angaben zu machen:

1.) Beschreibung/Darstellung des Standortes

2.) Beschreibung des Ist-Zustands des zu optimierenden Systems

3.) Qualitative Beschreibung der Optimierungsmaßnahme (Soll-Zustand)

4.) Darstellung der Energie- und Ressourcenverbräuche und des Systemnutzens (jeweils im Ist- und im Soll-Zustand)

Grundlage für die Erhebung und Bewertung von Energie- und Ressourcenverbrauch und Einsparpotentialen ist eine umfassende, systematische Bestandsaufnahme des betroffenen Systems und der wesentlichen Einflussfaktoren. Im Soll-Zustand sind dabei alle – also auch mögliche negative Auswirkungen – der beantragten Maßnahmen auf den Energie- und Ressourcenbedarf des Unternehmens bzw. auf den Unternehmensstandort zu berücksichtigen.

Die angewandten Berechnungsmethoden zur Ermittlung des Energie- und Ressourcenbedarfs und der CO2-Emissionen im Soll- und im Ist-Zustand müssen geeignet sein, haben dem Stand der Technik zu genügen und sind plausibel, transparent und nachvollziehbar darzulegen.

Sowohl die einzelnen Berechnungsparameter als auch die (Hersteller-)Angaben der betroffenen Anlagen, wie zum Beispiel Nennleistung, Laufzeit, Anzahl, Hersteller, Typ etc. sind zwingend mit aufzuführen und durch geeignete (technische) Dokumente zu belegen.

5.) Investitionskosten

 

Weitere Informationen zu den notwendigen Angaben finden Sie im Formular Einsparkonzept.

Wichtig! Ein Beratungsbericht, der im Rahmen einer vom BAFA geförderten „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ erstellt wurde, wird nicht als antragskonformes Einsparkonzept verstanden. Die aus der Energieberatung gewonnenen Erkenntnisse und Berechnungen können jedoch durch eine Erweiterung um Beschreibungen und Erläuterungen und eine Strukturierung der jeweiligen Maßnahmen in das Einsparkonzept überführt werden.

 

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