Digitalisierung im Strom- und Energiesteuergesetz: Projekt: „MoeVe“- Einleitung

Projekt MoeVeDie Finanzämter haben schon lange auf digitale Steuererklärungen umgestellt – bereits vor Jahren. Jüngst zog die Zoll-Verwaltung nach: Sie ersetzt den Papierverkehr für die Steuern nach dem EnergieStG und verwendet nunmehr Online-Formulare und Online-Kommunikation. Dass dieses Projekt auf einen Namen aus der Vogelwelt zurückgreift, mag Zufall sein. Vielleicht auch nicht. Manch ein Steuer-Zahler mag hinter dem Namen „Elster“ (als Kürzel für Elektronische Steuererklärung) augenzwinkernd an die „diebische Elster“ denken. An den „Vogel“, der ihm, gefühlt, zu Vieles raubt.

Steuern auf Energieerzeugnisse – ab jetzt digital

„MoeVe“ klingt unverfänglicher als Elster. Der Name erinnert an Wind und Wellen und salzige Seeluft. Aber natürlich geht es hier um ein technisches Maßnahmen-Paket, das längst überfällig ist. Endlich lassen sich Steuererklärungen von Unternehmen im Bereich Strom und Energie bzw. Energieerzeugnisse elektronisch abwickeln. Ohne lästigen Papierkram. Nehmen wir einmal die Vogel-Perspektive ein und schauen: Was ist bereits erreicht worden und was kommt in naher Zukunft? Hier ein Ausblick.

MoeVe – Was verbirgt sich hinter dem Projekt zur Energiesteueranmeldung?

Das Kürzel MoeVe steht für Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs der Zoll-Verwaltung. Es handelt sich um ein IT-Fachverfahren. Mit ihm digitalisiert die Zollverwaltung den sogenannten Verbrauchssteuer-Vollzug für Energieerzeugnisse.

Warum die Zollverwaltung und nicht das Finanzamt? Als Unternehmer, der Strom- und Energiesteuer bezahlt, wissen Sie es. Außenstehenden sei es erklärt. Für Unternehmenssteuern auf Energieerzeugnisse ist diese Behörde zuständig. Zur Erstattung und Steuerentlastung müssen Unternehmen die Entlastungsanträge des Kalenderjahres bis zum 31.12. des Folgejahres beim Hauptzollamt einreichen. Bisher geschah dies schriftlich mit Papier-Formularen.

So sieht die Modernisierung und Digitalisierung des Verbrauchsteuervollzugs aus

Was ist neu mit „MoeVe“?

  • Anträge zu Energiesteuern online abwickeln
  • Rechtsverbindliche Online-Kommunikation bezüglich Anträgen, Anmeldungen und Steuer-Zahlungen
  • Änderungen im Zahlungsverkehr – u.a. mit neuem SEPA-Mandat

Was bedeutet das im Detail?

  • Mit „MoeVe“ haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, sich mit der Zollverwaltung online und rechtsverbindlich über die Steuern, Anmeldungen und Anträge zu den Energiesteuern zu verständigen. Papiere und analoge Unterschriften sind damit obsolet.
  • Ausgewählte Anträge und Anmeldungen für Steuerentlastungen aus dem Bereich der Energiesteuer können rechtsverbindlich abgegeben werden.
  • Es ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
  • Ebenso enthält die „MoeVe“-Plattform eine Postkorb-Funktion.

So werden Erklärungen des Energiesteuergesetzes vereinfacht

Zusätzlich bringt „MoeVe“ Änderungen im Zahlungsverkehr mit sich.:

  • Neues Kassenzeichen
  • Neue SEPA-Lastschrift-Mandate

Neues Kassenzeichen

Ein neues Kassenzeichen löst das bisherige Registrierkennzeichen ab. Es wird den Steuerpflichtgen für Energieerzeugnisse zusammen mit der geänderten Bankverbindung bei der Zollverwaltung und der neu eingeführten Beteiligtennummer VVSt mitgeteilt.

Neue SEPA-Lastschrift-Mandate

Die Zollverwaltung vergibt neue Kassenzeichen und Beteiligtennummern – kurz VVSt. Außerdem weist sie auf Mandatsreferenznummern für das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat hin, die zu beantragen sind.

Steuerpflichtige werden durch ihr zuständiges Hauptzollamt über die Anträge auf SEPA-Mandat durch ein formloses Schreiben informiert oder haben es bereits erhalten. Darin bittet die Zollverwaltung, unter Angabe der VVSt eine Mandatsreferenznummer zu beantragen. Möglicherweise das letzte „Stück Papier“ im Bereich Energiesteuer-Zahlungen!

Die bisher gültigen und bereits erteilten Lastschrift-Mandate lassen sich für die Energiesteuer-Zahlungen nicht mehr nutzen: Die Energiesteuer-Zahlungen werden nunmehr über die neue SEPA abgewickelt.

Diese Umstellung des Zahlungsverkehrs ist bereits seit dem 1. Februar 2021 in Kraft. Sie betrifft sowohl die Energiesteueranmeldungen als auch gegebenenfalls energiesteuerliche Steueranmeldungen und Steuerentlastungs-Anträge.

Die IVVA (Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung) ist bereits in Betrieb und damit verfügbar. Bei der IVVA handelt es sich um eine gesonderte Online-Plattform, die in das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung integriert ist.

Diese Formulare werden bereits unterstützt

Stand Frühjahr 2022: Die Anwendung „MoeVe“ unterstützt derzeit erst einmal die Bearbeitung ausgewählter Anträge, Anmeldungen und Anzeigen aus dem Bereich des Energiesteuerrechts. Diese können der Zollverwaltung bereits seit letztem Jahr elektronisch über das Portal übermittelt werden.

Folgende Formulare zur Steuer für Energieerzeugnisse lassen sich elektronisch einreichen:

  • Anmeldung als Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas (Formular 1192)
  • Energiesteueranmeldung ohne Heizstoffe, Erdgas und Kohle (Formular 1100)
  • Energiesteueranmeldung Heizstoffe ohne Erdgas und Kohle (Formular 1101)
  • Energiesteueranmeldung Erdgas (Formular 1103)
  • Energiesteueranmeldung Kohle (Formular 1104)
  • Erklärung zur jährlichen Abgabe der Steueranmeldung (Erdgas)
  • Antrag zur Änderung der Vorauszahlungen (Erdgas)

„MoeVe“ morgen: Was kommt, was ist geplant?

Für die Zukunft plant die Zollverwaltung, mit dem Verfahren „MoeVe“ eine einheitliche IT-Lösung für alle Erklärungen im Bereich des Strom- und EnergieStG zur Verfügung zu stellen. Noch in diesem Jahr 2022 sollen weitere Erklärungen elektronisch übermittelt werden können. Derzeit besteht aber auch noch die Möglichkeit. die strom- und energiesteuerrechtlichen Erklärungen in Papierform zu übermitteln.

Was ist in Puncto Digitalisierung der Steuern für Energieerzeugnisse in den nächsten Jahren zu erwarten? Die Zollverwaltung plant, die Plattform und Anwendung für weitere energie- und stromsteuerliche Abwicklungen und Zahlungen sowie für andere Verbrauchssteuern und die Luftverkehrssteuer bereitzustellen.

Was kann OHOE für Sie als Unternehmen tun?

Mit den Lösungen von Open House Of Energy verbessern Sie Ihre Energie-Effizienz und senken Ihre Stromkosten. Dies führt nicht nur zu Steuerentlastungen. Es senkt auch den Aufwand, den Sie mit Energiesteuer-Erstattungen haben. Außerdem bereiten Sie sich auf zu erwartende verschärfte Gesetze zum Thema Energie-Wende vor. Nutzen Sie die Synergien aus unseren Leistungen und der Digitalisierung der Zollverwaltung. Sparen Sie Steuern, Zeit und Kosten!

Profitieren Sie beispielsweise von:

  • Reduzierung Ihres Energieverbrauchs
  • Dekarbonisierung
  • Nutzung von Schwarmintelligenz
  • Licht-als-Service-Modell

Für Lösungen von OHOE müssen Sie keine eigenen Investitionen aufbringen. Wir berechnen eine monatliche Rate, die sich die weitaus geringer ausfallen sollte als Ihre Ersparnis an Energie- und Stromkosten. Ihre Energiesteuern sinken entsprechend.

Energieverbrauch reduzieren – das heißt vor allem: Energieeffizienz steigern. OHOE erstellt individuell maßgeschneiderte Lösungen zu Energieverbrauch und Wirkungsgraden. Hierfür analysieren wir zuerst die bestehenden Prozesse und Anlagen. Es folgt ein Serviceangebot zur verbesserten Nutzung der Energieerzeugnisse. Schließlich bauen wir neue Anlagen, sparsamere Verbrauchern und neue Infrastruktur-Lösungen ein. Dies geschieht „parallel“ zum laufenden Betrieb und ohne ihn zu beeinträchtigen.

  • Dekarbonisierung heißt wörtlich: Weg (de) von Karbon (der Kohle) sowie von anderen fossilen Energieerzeugnissen wie Erdgas oder Öl. Wir satteln mit Ihnen um auf erneuerbare Energien. So sparen Sie die Kosten für CO2-Zetrifikate im Emissionshandel ein.
  • OHOE analysiert den Anteil fossiler Brennstoffe.
  • OHOE ermittelt, wo sie verbraucht werden.
  • Während des laufenden Betriebs rüstet OHOE auf neue Anlagen um und nimmt sie in Betrieb.

Was bedeutet Schwarmintelligenz nutzen? OHOE bindet Mitarbeiter, Partner, Lieferanten und Kunden mit ein und stellt ihnen eine Plattform und App zur Verfügung. Auf Tablets oder Smartphones können sie Schwachstellen „melden“ und Ideen einbringen. Qualifizierte Fragen führen sie gezielt dazu, ihre Ideen konkret darzustellen. Die Plattform stellt die Ergebnisse transparent dar – als Entscheidungsgrundlage für weitere Einsparungsmaßnahmen.

Das Licht-als-Service-Modell deckt auf einfache Weise Einsparpotenziale auf und setzt sie um. Dies geschieht bisweilen auf „Nebenschauplätzen“ und nicht in der eigentlichen Produktion. Allerdings lassen sich hier am schnellsten beträchtliche Einsparungen erzielen. Oft sind die Lichtinstallationen veraltet oder nicht nach Bedarf geschaltet. Mit uns steigen Sie um auf LED-Systeme mit Sensoren für Bewegung und Aufenthalte im Raum oder den Tageslichteinfall. Sie ersetzen die „Dauerbrenner“ mit älteren Technologien. So senken Sie Ihren Stromverbrauch sowie den Wartungsaufwand. Außerdem verbessern sich im Regelfall auch Lichtqualität und Arbeitsbedingungen.

 

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