Die Bundesregierung plant im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine degressive Abschreibung von 25 % im ersten Jahr für neue Investitionen in den Jahren 2025–2027. Auch wenn sie nicht explizit auf Energieeffizienzprojekte ausgerichtet ist, können Industriebetriebe von dieser Regelung profitieren – sofern sie gezielt klimarelevante Technologien und Maßnahmen priorisieren.
Stärken des Instruments für Energieeffizienz-Investitionen
- Liquiditätsvorteil: 25 % Abschreibung im ersten Jahr verbessert die Kapitalverfügbarkeit für energieeffiziente Anlagen.
- Breite Anwendbarkeit: Begünstigt sind Maschinen, Steuerungssysteme und technische Gebäudeausrüstung.
- Fördermittel kombinierbar: Kombination mit Programmen wie EEW erhöht Investitionsanreiz.
- Attraktivität für Mittelstand: Steuerliche Entlastung schafft Spielraum für Klimainvestitionen.
Kritik und Nachbesserungsbedarf
1. Zu kurze Laufzeit
Energieeffizienzprojekte benötigen längere Vorlaufzeiten. Befristung bis 2027 führt zu Vorzieheffekten.
2. Fehlende Klimaorientierung
Keine Differenzierung zwischen fossilen und klimafreundlichen Investitionen.
3. Finanzielle Unklarheiten
Keine eindeutige Regelung zur Kumulierung mit anderen Programmen, Schuldenbremse nicht berücksichtigt.
Empfehlungen für Unternehmen
- Investitionen zeitlich im Förderzeitraum platzieren
- Kombination mit EEW und Klimaprämie prüfen
- Projekte mit langfristiger CO₂-Reduktion priorisieren
- Branchenengagement zur Weiterentwicklung des Instruments
Fazit
Die degressive Abschreibung ist ein hilfreicher Impuls. Doch erst mit verlängerter Laufzeit, klarem Klimabezug und strategischer Integration in die Förderarchitektur kann sie zum Motor für eine nachhaltige industrielle Transformation werden.