Ab 1. Januar 2026 startet der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in der Regelphase. Für bestimmte importierte Grundstoffe wird ein EU-ETS-gekoppelter CO₂-Preis fällig. Die Reform bringt zwar Erleichterungen (unter anderem eine 50-t/Jahr-Schwelle), aber für energieintensive Unternehmen bleibt CBAM ein Materialkosten-, Lieferketten- und Governance-Thema.
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Wenn Sie 2026 keine saubere Daten- und Governance-Struktur haben, zahlen Sie 2027 nicht „ein bisschen mehr“, sondern oft unnötig zu viel.
Quellen: EU-Kommission (CBAM), DEHSt (Zulassung Regelphase), ICAP (Vereinfachungen).
Energieintensive Industrien (zum Beispiel Metall, Chemie, Papier, Baustoffe sowie Maschinenbau-Zulieferketten) stehen bereits unter Druck: Energiepreise, CO₂-Kosten (EU ETS/nEHS), Investitionsstau und internationale Wettbewerbsfähigkeit.
CBAM kommt oben drauf, weil es genau die CO₂-intensiven Vorprodukte betrifft, die in diesen Branchen besonders relevant sind: Eisen/Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff. Auch wenn Ihr Werk selbst „nur“ weiterverarbeitet: CBAM-Kosten werden über die Lieferkette im Preis ankommen.
Quelle: EU-Kommission (CBAM Sektoren)
CBAM gilt zunächst für sechs Sektoren: Zement, Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff. Entscheidend sind die im Detail definierten CN-/Zolltarifnummern, nicht nur die Sektorüberschrift.
Quellen: EU-Kommission, Ashurst (Guide für Importeure)
Wenn Sie ab 2026 CBAM-Waren importieren und in den Pflichtenbereich fallen, benötigen Sie den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ (Antrag im CBAM-Register).
Quelle: DEHSt (Zulassung Regelphase)
Die Vereinfachung sieht eine 50-t/Jahr-Schwelle vor, unter der viele Importeure aus CBAM-Pflichten herausfallen. Für große Player bleibt CBAM weiterhin voll relevant.
Quelle: ICAP (Vereinfachungen)
Durch die Anpassungen beginnt der Verkauf von CBAM-Zertifikaten erst am 1. Februar 2027. Importeur:innen müssen die Kosten für 2026 dennoch kalkulatorisch aufbauen, weil die Verpflichtung rückwirkend gilt. Erste jährliche Erklärung und Surrender liegen (in vereinfachten Timelines) bei 30. September 2027 für das Importjahr 2026.
Quellen: ICAP, CarbonChain (Timelines)
Die DEHSt ist als zuständige nationale Behörde benannt und veröffentlicht konkrete Hinweise zur Zulassung und Regelphase.
Quelle: DIHK (DEHSt zuständig)
Importierte CBAM-Güter werden mit Zertifikaten belegt, die an den EU-ETS-Preis gekoppelt sind. Grundlage sind die eingebetteten Emissionen. Betroffen sind genau die klassischen Kostenhebel-Inputs der Industrie (Stahl, Aluminium, Zement und weitere).
Quelle: EU-Kommission
Viele Unternehmen importieren nicht selbst, kaufen aber Materialien oder Komponenten mit CBAM-relevanten Inputs. Lieferanten werden CBAM-Kosten über Angebote und Preisgleitklauseln weitergeben. Das trifft insbesondere Maschinenbau, Automotive, Anlagenbau und Bauzulieferer.
Quelle: KPMG (Impact auf Manufacturing)
CBAM ist nicht nur ein Preis, sondern vor allem Datenarbeit: Emissionsdaten von Drittlandlieferanten, Methodik, Dokumentation, Prüfpfade und jährliche Erklärung. Datenaustausch und Datenqualität sind in der Praxis häufig der Engpass.
Quellen: PwC (Supply Chain Imperatives), DIHK
2026 entsteht häufig kein unmittelbarer Cash-Out, aber eine kalkulatorische Verpflichtung. CFOs müssen Abgrenzung und Planung so aufsetzen, dass 2027 kein Liquiditäts- und Ergebnis-Schock entsteht.
Quelle: CarbonChain (Timelines)
CBAM macht Lieferketten CO₂-preisfähig und reportingfest. Wer die Daten nicht hat, wird langsamer, riskanter oder teurer.
Quelle: DEHSt
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Energieintensive Unternehmen haben oft drei parallele Stressoren:
CBAM wirkt wie ein Verstärker:
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Ab 01.01.2026 (Regelphase).
Nach den Vereinfachungen startet der Zertifikateverkauf ab 01.02.2027, rückwirkend für Importe aus 2026.
Häufig ja, indirekt. Lieferanten geben CBAM-Kosten über Preise und Vertragsklauseln weiter, besonders bei stahl-, aluminium- oder zementintensiven Lieferketten.
In vielen Fällen nicht der Preis, sondern Datenverfügbarkeit, Datenqualität und Prozessfähigkeit entlang der Lieferkette.
Hinweis: Dieser Text ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.