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Förderung für Maßnahmen zu MSR (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik), Sensorik und Energiemanagement-Software

Geschrieben von OHoE Team | 23. Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert seit 1.1.2019 über ein vereinfachtes Modell „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ spezielle Maßnahmen in Unternehmen, die die Energieeffizienz in definierten Bereichen verbessern.

So werden zum Beispiel mit Modul 3 u. a. Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme gefördert.

Dies beinhaltet:

  • Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagementsoftware)
  • Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energie- oder Materialströmen sowie sonstiger für den Energie- oder Materialverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energie- oder Materialverbrauchs liegt.

 

Außerdem gehören zu den förderfähigen Investitionskosten insbesondere:

  • Der Erwerb einer erstmaligen Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagementsoftware und deren relevanten Softwarekomponenten. In Verbindung hiermit ist auch die Einweisung bzw. Schulung des Personals im Umgang mit ebenjener Software förderfähig.
  • Sowie der Erwerb von
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
    • Analog-Digital-Wandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung bzw. Regelung von Energie- und Materialströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zu einer gelisteten Softwarelösung.
  • Und wenn es sich bei der Energiemanagementsoftware um einen Cloud-Dienst handelt, dann auch die vollständigen externen Kosten zur Nutzung, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefallen sind.

 

Folgende Maßnahmen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Förderung:

  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Rechnern/Servern zum Betrieb einer Energiemanagementsoftware sowie zur Ansicht der Verbrauchsdaten/Berichte.
  • Jegliche Softwareupdates sowie Lizenzverlängerungen.
  • Monitore, Drucker, unterbrechungsfreie Spannungsversorgungen sowie sonstige Peripheriegeräte.
  • Elektrische Verteiler, Schaltanlagen oder Transformatoren, welche nicht ausschließlich zum Betrieb der förderfähigen Maßnahmen dienen.
  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Steuerungs- und Regelungstechnik, welche nicht dem primären Zwecke der Energie- oder Materialverbrauchsreduktion oder der Energie- oder Ressourceneffizienzsteigerung dient.
  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines Prozessleitsystems, das nicht dem primären Zwecke der Energie- oder Materialverbrauchsreduktion oder der Energie- oder Ressourceneffizienzsteigerung dient.
  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines Gebäudeleitsystems und dessen relevanten Steuerungs- bzw. Regelungskomponenten.

 

Welche Anforderungen werden dazu gestellt:

Erforderlich ist, dass die zu fördernde MSR-Hardware in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden wird. Zu Evaluierungszwecken müssen die in der Energiemanagementsoftware erfassten Energiekennzahlen für mindestens 3 Jahre ab Inbetriebnahme der beantragten Investition gespeichert werden.

  1. Energiemanagementsoftware

Eine Energiemanagementsoftware ist eine elektronische Datenverarbeitungstechnologie, die auf Grundlage der geltenden DIN EN ISO 50001 messtechnische Daten für die energetische Bewertung und energetische Ausgangsbasis der Organisation auswertet. Sie muss entsprechend dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act-Zyklus) aufgebaut sein und insbesondere die Möglichkeit bieten, die gesetzten Energieziele zu verfolgen (Controlling und Monitoring).

  1. Mess- und Sensortechnik

Förderfähig ist stationäre Mess- und Sensortechnik, welche zur Erhebung und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs maßgebliche Größen erfasst. Hierunter fallen insbesondere Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge.

Die Mess- oder Sensortechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem liegt dann vor, wenn die Messergebnisse über eine gelistete Softwarelösung in den Managementprozess einfließen. Die Einbindung kann direkt oder über ein Leitsystem, aus dem die Daten ausgelesen werden, erfolgen. Die Einbindung ist anhand eines Systemkonzepts nachzuweisen.

  1. Steuerungs- und Regelungstechnik

Der wesentliche Zweck der Steuer- und Regelungstechnik muss in der Reduktion des Energie- oder Materialverbrauchs liegen. Die Steuerungs- oder Regelungstechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen. Ein unmittelbarer Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem liegt dann vor, wenn die Wirkung der Steuerung oder Regelung durch eine gelistete Softwarelösung quantifiziert wird. Der unmittelbare Bezug zum Energie- oder Umweltmanagementsystem muss anhand eines Systemkonzepts nachgewiesen werden.

 

Was ist zum Systemkonzept zu beachten?

Im Sinne dieses Fördermoduls muss das Systemkonzept die Einbindung der Hardware in eine Energiemanagementsoftware gewährleisten und umfasst:

  • für die Beantragung von Messtechnik und Sensorik einen Datenerfassungsplan im Sinne von 5.9 der DIN ISO 50015:2018-04 sowie
  • für die Beantragung von Steuerungs- und Regelungstechnik einen Wirkplan im Sinne der DIN IEC 60050-351:2014-09 ergänzt um eine Stückliste der zum Einsatz kommenden Sensoren und Aktoren.

 

Vertiefende Informationen hierzu finden Sie rund um die Beschreibung des Moduls 3 auf der Webseite des Bafa.

 

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