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Energieaudit - Was es ist und wie Sie es nutzen können

Geschrieben von OHoE Team | 27. Oktober 2021

Ein Energieaudit ist eine Energieberatung, die vor Ort erfolgt. In der Regel wird sie von Unternehmen in Anspruch genommen. Die Maßnahme darf nur von einem ausgewiesenen Experten durchgeführt werden. Der rechtliche Hintergrund für ein Energieaudit ergibt sich nicht nur aus dem Interesse von Unternehmen an ökologischen und ökonomischen Veränderungen, sondern auch aus der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Jahr 2015. Unternehmen, die zur Kategorie der Nicht-KMU zählen, sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig prüfen zu lassen. Was zunächst wie eine weitere lästige Anordnung klingen mag, bringt für Unternehmen, die eine hochwertige Beratung durchführen lassen, viele Vorteile. 

Unternehmen müssen sich nicht nur über Wirtschaft und Ethik Gedanken machen, sondern auch über Klima und Umwelt. Inzwischen sind die Diskurse so nah beieinander, dass zwischen Ökonomie, Ethik und Energiemanagementsystem gar nicht mehr streng differenziert werden kann. Eine Pflicht in einem der drei Bereiche zu erfüllen, bedeutet, auch die anderen zu berücksichtigen. Es gibt viele gute Gründe für ein ethisch verantwortetes Handeln in Relation zum Gewinnstreben und den Methoden und dem Know-how eines nachhaltigen Energiemanagementsystems. Ein Audit kann grundsätzlich dazu beitragen, ein Unternehmen zukunftssicher zu machen. Mittleren Unternehmen kann zu solch einem Ansatz nur geraten werden, während Nicht-KMU-Unternehmen verpflichtet sind, sich energetisch beraten zu lassen.

Was ist ein Energieaudit?

Es handelt sich um eine verpflichtende Maßnahme für größere Unternehmen. Für alle anderen ist das Angebot freiwillig. Die Nichtdurchführung eines Energieaudits ist mit einem Bußgeld belegt. Damit ist vermutlich ein entscheidender Faktor schon genannt. Am besten lässt sich das Wesen eines Energieaudits über dessen Ziel bestimmen. Dieses lautet:

Analyse, Auswertung und Anpassung von Energiepotenzialen.

Die Grundlage hierfür ist die Norm DIN EN 16247-1. Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass Betriebe zum einen Energie einsparen und zum anderen die vorhandenen Energieflüsse maximal ausschöpfen. Dazu braucht es eine energetische Bewertung, die durch eine Vor-Ort-Begehung vorgenommen werden kann.

Für wen ist ein Energieaudit Pflicht?

KMU-Unternehmen sind von der Pflicht befreit.

Die Durchführung ist laut Europarecht für Unternehmen verbindlich, die folgende Merkmale aufweisen:

  • entweder 250 oder mehr Arbeitskräfte in Vollzeit
  • oder ein Jahresumsatz von wenigstens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro.

Wichtig ist, dass hier europäisches Recht greift. Ausgenommen von der Regel sind allerdings kommunale Regiebetriebe und Institutionen, die primär hoheitlich arbeiten. Zu der letztgenannten Kategorie gehören z. B. Gerichte oder Verwaltungseinrichtungen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt Stichprobenkontrollen durch, ob ein Energieaudit in den Unternehmen vorgenommen wurde, die die obigen Merkmale aufweisen. Hinzu kommt eine Meldepflicht über das BAFA. Die Unternehmen müssen eine Online-Energieaudit-Erklärung zum Stichtag abgeben. Dieser Tag ist spätestens zwei Monate nach der Fertigstellung des Energieaudits.

Bei mittleren Unternehmen wäre zudem darauf zu achten, dass sie die genannten Schwellenwerte beachten, die sie früher oder später übertreten könnten und dann nicht mehr in die Kategorie "KMU" fallen. Dies würde nämlich eine Energieaudit-Pflicht nach sich ziehen.

Mit der EDL-G Novelle 2019 wurde auch eine Bagatellgrenze eingeführt. Energiesparsame Unternehmen sind von einer Berichtspflicht befreit, wenn sie nicht mehr als 500.000 kWh pro Kalenderjahr Energieverbrauch haben.

Open House of Energy unterstützt Sie bei Ihrem Energieaudit

Auf Basis der Forderungen des BAFA, der DIN EN ISO 50001, DIN EN 16247 (DIN EN 16247-1) und des EDL-G unterstützen wir Sie, nicht nur bei verpflichtenden Energieaudits, sondern auch bei Audits, die Sie von sich aus umsetzten wollen, weil Ihnen die Zukunft Ihres Unternehmens am Herzen liegt. Schritt für Schritt betrachten wir die eingesetzten Energieträger und analysieren Verbrauch und Potenziale. Gerne richten wir für Sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ein. Die DIN EN ISO sind für uns dabei der Maßstab, ebenso wie stets aktualisiertes Know-How und adäquate Technik. Laden Sie sich für Ihren ersten Energieaudit das BAFA-Merkblatt herunter und wir liefern Ihnen weitere Informationen zum Vorgehen, zu Zielsetzungen und zum Energiemanagementsystem.

Unsere Anforderungen sind Ihr Maßstab! Automatisierung, Projektierung und Integration sind unsere Grundpfeiler für Ihr gelungenes Energiemanagement, mit welchem Sie nachhaltig die jährlichen Energiekosten senken werden.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Die Durchführung kann je nach Modell in mehreren Phasen ablaufen. Im Allgemeinen sind aber v.a. drei große Schritte zu absolvieren:

  1. Das Durchführen des Energieaudits im Unternehmen (Vor-Ort-Termin + Datenerfassung)
  2. Analyse und Auswertung der Daten, Berichterstellung
  3. Abschluss: Besprechung, Planung weiterer Schritte, Meldung zum Stichtag

Ob KMU oder nicht: der Ablauf ist immer sehr ähnlich. Am Ende steht im Optimalfall die Installation eines Energiemanagementsystems an, denn mit diesem brauchen Sie keine Energieaudits mehr nachzuweisen.

Der Energieaudit-Prozess muss nach DIN EN 16247-1 bestimmte Attribute erfüllen, um den IST-Zustand und den SOLL-Zustand bestmöglich definieren zu können. Die zentralen Merkmale sind

  1. Angemessenheit (Audit muss den Erwartungen aller Beteiligten entsprechen)
  2. Vollständigkeit (so viele Aspekte wie möglich und nötig berücksichtigen)
  3. Repräsentation (alle Daten müssen aussagekräftig sein)
  4. Rückverfolgbarkeit (Nachvollziehbarkeit der Prozesse und Ergebnisse, auch für Dritte)
  5. Zweckdienlichkeit (Fokus auf Energieverbrauch und Energieeffizienz)
  6. Verifizierbarkeit (Kontrolle der geplanten / umgesetzten Maßnahmen)