Energieeinsparung bezeichnet das Ziel, einen gegenwärtigen Energieverbrauch zukünftig zu verringern. Die Reduktion des Energieverbrauchs kann alle Energiearten umfassen oder sich auf bestimmte Energieträger oder Energiequellen beschränken. Es kann dabei sowohl um die Reduktion des Primärenergieverbrauchs einer Volkswirtschaft als auch um den Endenergieverbrauch eines einzelnen Betriebes oder Privathaushalts gehen.
In einem engeren Sinne bezeichnet Energieeinsparung alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen verringerten Energieverbrauch zu erreichen. Ziel der Energieeinsparmaßnahmen ist häufig die Steigerung der Energieeffizienz, also die Erhöhung des Dienstleistungs-, Waren- oder Energieoutputs pro eingesetzter Endenergie. Es kann aber auch darauf abgezielt werden, die Menge der benötigten Endenergie zu verringern.
Der Begriff fand mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG – vollständiger Titel: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden) in Folge der ersten Ölkrise bereits 1976 Eingang in die deutsche Gesetzgebung.[1] Die Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2001 basiert auf dessen Grundlage und bezieht sich ebenfalls auf den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland.
Die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten, sowie die Besteuerung von Energieverbrauch (Ökosteuer) dienen dem Zweck der Energieeinsparungen in Privathaushalten.
In der Industrie existiere auch noch im Jahr 2023 ein Sparpotenzial von bis zu 70 Prozent, so die Aussage der auf dem Gebiet tätigen Barbara Frei.[2]
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